Kosten

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Klinisch-psychologische Behandlung ist in Österreich Kassenleistung. Daher können alle Versicherten von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung bekommen.

Ab dem Frühjahr 2026 wird es zudem erstmals vollfinanzierte Kassenplätze für klinisch-psychologische Behandlung in Österreich geben. 

Bitte beachten Sie, dass ich als Wahlpsychologin für alle Kassen tätig bin. Das bedeutet, dass das Honorar direkt mit Ihnen verrechnet wird und am Tag der Konsultation vor Ort oder mittels Honorarnote zu begleichen ist. Die Honorarnote kann jedenfalls zur Teilrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse und/oder privaten Krankenversicherung eingereicht werden.

Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe des Kostenzuschusses von klinisch-psychologischer Behandlung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 48,80 €.

PDF Kostenzuschuss 

PDF ärztliche Bestätigung für klinisch-psychologische Behandlung

Klinisch-psychologische Beratung stellt keine Kassenleistung dar, eine Rückvergütung durch die Sozialversicherungsträger ist nicht vorgesehen.

Das Erstgespräch ist ein wichtiger Bestandteil der Beratung/Behandlung und wird daher verrechnet (Euro 110,- / 50 Minuten).

Absageregelung: Terminabsagen sind kostenfrei bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Unentschuldigte oder zu spät abgesagte Stunden werden verrechnet.

Klinisch-psychologische Behandlung ist in Österreich Kassenleistung. Daher können alle Versicherten von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung bekommen.

Ab dem Frühjahr 2026 wird es zudem erstmals vollfinanzierte Kassenplätze für klinisch-psychologische Behandlung in Österreich geben. 

Bitte beachten Sie, dass ich als Wahlpsychologin für alle Kassen tätig bin. Das bedeutet, dass das Honorar direkt mit Ihnen verrechnet wird und am Tag der Konsultation vor Ort oder mittels Honorarnote zu begleichen ist. Die Honorarnote kann jedenfalls zur Teilrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse und/oder privaten Krankenversicherung eingereicht werden.

Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe des Kostenzuschusses von klinisch-psychologischer Behandlung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 48,80 €.

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PDF ärztliche Bestätigung für klinisch-psychologische Behandlung

Klinisch-psychologische Beratung stellt keine Kassenleistung dar, eine Rückvergütung durch die Sozialversicherungsträger ist nicht vorgesehen.

Das Erstgespräch ist ein wichtiger Bestandteil der Beratung/Behandlung und wird daher verrechnet (Euro 110,- / 50 Minuten).

Absageregelung: Terminabsagen sind kostenfrei bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Unentschuldigte oder zu spät abgesagte Stunden werden verrechnet.

Klinisch-psychologische Behandlung ist in Österreich Kassenleistung. Daher können alle Versicherten von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung bekommen.

Ab dem Frühjahr 2026 wird es zudem erstmals vollfinanzierte Kassenplätze für klinisch-psychologische Behandlung in Österreich geben. 

Bitte beachten Sie, dass ich als Wahlpsychologin für alle Kassen tätig bin. Das bedeutet, dass das Honorar direkt mit Ihnen verrechnet wird und am Tag der Konsultation vor Ort oder mittels Honorarnote zu begleichen ist. Die Honorarnote kann jedenfalls zur Teilrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse und/oder privaten Krankenversicherung eingereicht werden.

Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe des Kostenzuschusses von klinisch-psychologischer Behandlung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 48,80 €.

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PDF ärztliche Bestätigung für klinisch-psychologische Behandlung


Klinisch-psychologische Beratung stellt keine Kassenleistung dar, eine Rückvergütung durch die Sozialversicherungsträger ist nicht vorgesehen.

Das Erstgespräch ist ein wichtiger Bestandteil der Beratung/Behandlung und wird daher verrechnet (Euro 110,- / 50 Minuten).


Absageregelung: Terminabsagen sind kostenfrei bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Unentschuldigte oder zu spät abgesagte Stunden werden verrechnet.

Klinisch-psychologische Behandlung

Euro 110,- /Einheit à 60 Minuten inkl. 10 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit. Es besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschusses durch die Sozialversicherungsträger. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Überweisung zur klinisch-psychologischen Behandlung bis spätestens vor der 2. Einheit.

Supervision

Selbsterfahrung und/oder Supervision im Einzelsetting. Euro 80,- /Einheit à 50 Minuten

Psychologische Diagnostik

Euro 120,- / Einheit à 50 Minuten (ca. 5-6 Einheiten sind meist erforderlich). Auf Wunsch wird ein ausführlicher klinisch-psychologischer Befund erstellt (Kosten: Euro 250,-). Je nach Fragestellung, Dauer und Umfang können die Kosten für klinisch-psychologische Diagnostik variieren.

Gesundheitspsychologische Beratung

Euro 110,- / Einheit à 50 Minuten

Elternberatung

Euro 110,- / Einheit à 50 Minuten

Klinisch-psychologische Behandlung

Euro 110,- /Einheit à 60 Minuten inkl. 10 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit. Es besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschusses durch die Sozialversicherungsträger. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Überweisung zur klinisch-psychologischen Behandlung bis spätestens vor der 2. Einheit.

Supervision

Selbsterfahrung und/oder Supervision im Einzelsetting. Euro 80,- /Einheit à 50 Minuten

Psychologische Diagnostik

Euro 120,- / Einheit à 50 Minuten (ca. 5-6 Einheiten sind meist erforderlich). Auf Wunsch wird ein ausführlicher klinisch-psychologischer Befund erstellt (Kosten: Euro 250,-). Je nach Fragestellung, Dauer und Umfang können die Kosten für klinisch-psychologische Diagnostik variieren.

Gesundheitspsychologische Beratung

Euro 110,- / Einheit à 50 Minuten

Elternberatung

Euro 110,- / Einheit à 50 Minuten

Klinisch-psychologische Behandlung

Euro 110,- /Einheit à 60 Minuten inkl. 10 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit. Es besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschusses durch die Sozialversicherungsträger. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Überweisung zur klinisch-psychologischen Behandlung bis spätestens vor der 2. Einheit.

Supervision

Selbsterfahrung und/oder Supervision im Einzelsetting. Euro 80,- /Einheit à 50 Minuten

Psychologische Diagnostik

Euro 120,- / Einheit à 50 Minuten (ca. 5-6 Einheiten sind meist erforderlich). Auf Wunsch wird ein ausführlicher klinisch-psychologischer Befund erstellt (Kosten: Euro 250,-). Je nach Fragestellung, Dauer und Umfang können die Kosten für klinisch-psychologische Diagnostik variieren.

Gesundheitspsychologische Beratung

Euro 110,- / Einheit à 50 Minuten

Elternberatung

Euro 110,- / Einheit à 50 Minuten

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Schreiben Sie mir jederzeit gerne – ich melde mich so rasch wie möglich zurück.

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